DIE SAKRAMENTE DER HEILUNG
1420 Durch die Sakramente der christlichen Initiation erhält der Mensch das neue Leben in Christus. Nun aber tragen wir dieses Leben "in zerbrechlichen Gefäßen" (2 Kor 4,7). Jetzt ist es noch "mit Christus verborgen in Gott" (Kol 3,3). Wir leben noch in unserem "irdischen Zelt" (2 Kor 5,1) und sind dem Leiden, der Krankheit und dem Tod unterworfen. So kann auch das neue Leben als Kind Gottes geschwächt und durch die Sünde sogar verloren werden.
1421 Der Herr Jesus Christus, der Arzt unserer Seelen und unserer Leiber, der dem Gelähmten die Sünden vergeben und ihm wieder die Gesundheit geschenkt hat [Vgl. Mk 2,1-12], will, dass seine Kirche in der Kraft des Heiligen Geistes sein Heilungs- und Heilswerk fortsetzt. Dessen bedürfen auch ihre eigenen Glieder. Dazu sind die beiden Sakramente der Heilung da: das Bußsakrament und die Krankensalbung.
ARTIKEL 4
DAS SAKRAMENT DER BUSSE UND DER VERSÖHNUNG
1422 "Die zum Sakrament der Buße hinzutreten, erlangen für
die Gott zugefügte Beleidigung von seiner Barmherzigkeit Verzeihung und werden
zugleich mit der Kirche wieder versöhnt, die sie durch ihr Sündigen verwundet
haben und die zu ihrer Bekehrung durch Liebe, Beispiel und Gebete mitwirkt"
(LG 11) (Vgl. dazu auch 980).
I Wie wird dieses Sakrament genannt?
1423 Man nennt es Sakrament der Umkehr, denn es vollzieht sakramental die Umkehr, zu der Jesus aufruft [Vgl. Mk 1,15], den Schritt der Rückkehr zum Vater [Vgl. Lk 15,18], von dem man sich durch die Sünde entfernt hat (Vgl. dazu auch 1989).
Man nennt es Sakrament der Buße, weil es einen persönlichen
und kirchlichen Schritt der Umkehr, der Reue und Genugtuung des sündigen
Christen darstellt (Vgl. dazu auch 1440).
1424 Man nennt es Sakrament der Beichte, denn das Geständnis, das Bekenntnis der Sünden vor dem Priester, ist ein wesentliches Element dieses Sakramentes. Dieses Sakrament ist auch ein Bekenntnis im Sinn der Anerkennung und des Lobpreises der Heiligkeit Gottes und seines Erbarmens gegenüber dem sündigen Menschen (Vgl. dazu auch 1456).
Man nennt es Sakrament der Vergebung, denn durch die sakramentale Lossprechung des Priesters gewährt Gott dem Beichtenden "Verzeihung und Frieden" (OP, Absolutionsformel) (Vgl. dazu auch 1449).
Man nennt es Sakrament der Versöhnung, denn es schenkt
dem Sünder die versöhnende Liebe Gottes: "Lasst euch mit Gott versöhnen
!" (2 Kor 5,20). Wer aus der barmherzigen Liebe Gottes lebt, ist bereit,
dem Ruf des Herrn zu entsprechen: "Geh und versöhne dich zuerst mit deinem
Bruder!" (Mt 5,24) (Vgl. dazu auch 1442).
II Wozu ein Sakrament der Versöhnung nach der Taufe?
1425 "Ihr seid rein gewaschen, seid geheiligt, seid gerecht geworden im Namen Jesu Christi, des Herrn, und im Geist unseres Gottes" (1 Kor 6,11). Man muss sich bewusst sein, wie groß die Gabe Gottes ist, die uns in den Sakramenten der christlichen Initiation geschenkt wird, um zu erfassen, wie sehr für den, der "Christus [als Gewand] angelegt" hat (Gal 3,27), die Sünde ausgeschlossen ist. Aber der Apostel Johannes sagt: "Wenn wir sagen, dass wir keine Sünde haben, führen wir uns selbst in die Irre, und die Wahrheit ist nicht in uns" (1 Joh 1,8). Und der Herr selbst lehrte uns beten: "Vergib uns unsere Sünden!" (Lk 11,4). Dabei verband er die gegenseitige Vergebung unserer Beleidigungen mit der Vergebung, die Gott unseren Sünden gewähren wird (Vgl. dazu auch 1263, 2838).
1426 Die Umkehr zu Christus, die Wiedergeburt aus der
Taufe, die Gabe des Heiligen Geistes, der Empfang des Leibes und des Blutes
Christi als Nahrung haben uns "heilig und untadelig ... vor Gott" (Eph
1,4) gemacht, so wie die Kirche selbst, die Braut Christi, "heilig"
und "makellos" ist (Eph 5,27). Das in der christlichen Initiation
erhaltene neue Leben hat jedoch die Gebrechlichkeit und Schwäche der
menschlichen Natur nicht behoben und auch nicht die Neigung zur Sünde, die
so genannte "Konkupiszenz". Diese verbleibt in den Getauften, damit sie
sich mit Hilfe der Gnade Christi im Kampf des christlichen Lebens bewähren
[Vgl. DS 1515] In diesem Kampf geht es darum, zur Heiligkeit und zum ewigen
Leben umzukehren, zu denen der Herr uns beständig ruft [Vgl. DS 1545; LG 40]
(Vgl. dazu auch 405, 978, 1264).
III Die Umkehr der Getauften
1427 Jesus ruft zur Umkehr auf. Dieser Ruf ist ein wesentlicher Teil der Verkündigung des Gottesreiches: "Die Zeit ist erfüllt, das Reich Gottes ist nahe. Kehrt um, und glaubt an das Evangelium!" (Mk 1,15). In der Verkündigung der Kirche richtet sich dieser Ruf zunächst an die, welche Christus und sein Evangelium noch nicht kennen. Der Ort der ersten, grundlegenden Umkehr ist vor allem die Taufe. Durch den Glauben an die Frohbotschaft und durch die Taufe [Vgl. Apg 2,38] widersagt man dem Bösen und erlangt das Heil, welches die Vergebung aller Sünden und das Geschenk des neuen Lebens ist (Vgl. dazu auch 541, 1226).
1428 Der Ruf Christi zur Umkehr ergeht auch weiterhin im Leben
der Christen. Die zweite Umkehr ist eine fortwährende Aufgabe für die
ganze Kirche; diese "umfasst ... in ihrem eigenen Schoß Sünder" und
ist somit "zugleich heilig und stets reinigungsbedürftig und geht so
immerfort den Weg der Buße und Erneuerung" (LG 8). Das Streben nach Umkehr
ist nicht nur eine Tat des Menschen. Sie ist die Regung eines
"zerknirschten ... Herzens" (Ps 51,19), das durch die Gnade dazu
gebracht und bewegt wird [Vgl. Joh 6,44; 12,32], der barmherzigen Liebe Gottes,
der uns zuerst geliebt hat [Vgl. 1 Joh 4,10], zu entsprechen (Vgl. dazu auch
1036, 853, 1996).
1429 Davon zeugt die Bekehrung des Petrus nach der dreifachen
Verleugnung seines Meisters. Der erbarmungsvolle Blick Jesu ruft Tränen der
Reue hervor [Vgl. Lk 22,61] und nach der Auferstehung des Herrn das dreifache Ja
des Petrus auf die Frage Jesu, ob er ihn liebe [Vgl. Joh 21,15-17]. Die zweite
Umkehr weist auch eine gemeinschaftliche Dimension auf. Diese zeigt sich
in der durch Jesus an eine ganze Kirche gerichteten Aufforderung: "Kehr
um!" (Offb 2,5.16).
Der hl. Ambrosius sagt von den zwei Arten der Umkehr, in der Kirche gebe es "das Wasser und die Tränen: das Wasser der Taufe und die Tränen der Buße" (ep. 41,12).
IV Die innere Buße
1430 Wie schon die Aufforderung der Propheten zielt auch der Ruf Jesu zu Umkehr und Buße zunächst nicht auf äußere Werke, "Sack und Asche", Fasten und Abtötungen, sondern auf die Bekehrung des Herzens, die innere Buße. Ohne sie bleiben Bußwerke unfruchtbar und unehrlich. Die innere Umkehr drängt jedoch dazu, diese Haltung in sichtbaren Zeichen, in Handlungen und Werken der Buße [Vgl. Joël 2,12-13; Jes 1,16-17; Mt 6,1-6.16-18] zum Ausdruck zu bringen (Vgl. dazu auch 1098).
1431 Innere Buße ist radikale Neuausrichtung des ganzen
Lebens, Rückkehr, Umkehr zu Gott aus ganzem Herzen, Verzicht auf Sünde,
Abwendung vom Bösen, verbunden mit einer Abneigung gegen die bösen Taten, die
wir begangen haben. Gleichzeitig bringt sie das Verlangen und den Entschluss mit
sich, das Leben zu ändern, sowie die Hoffnung auf das göttliche Erbarmen und
das Vertrauen auf seine Gnadenhilfe. Diese Umkehr des Herzens ist von heilsamem
Schmerz und heilender Traurigkeit begleitet, die die Kirchenväter "animi
cruciatus" [Seelenschmerz], "compunctio cordis" [Herzensreue]
nannten [Vgl. K. v. Trient: DS 1676-1678; 1705; Catech. R. 2,5,4] (Vgl. dazu
auch 1451, 368).
1432 Das Herz des Menschen ist schwerfällig und verhärtet.
Gott muss dem Menschen ein neues Herz geben [Vgl. Ez 36,26-27]. Die Umkehr ist
zunächst Werk der Gnade Gottes, der unsere Herzen zu sich heimkehren lässt:
"Kehre uns, Herr, dir zu, dann können wir uns zu dir bekehren" (Klgl
5,21). Gott gibt uns die Kraft zu einem Neubeginn. Wenn unser Herz die Größe
und Liebe Gottes entdeckt, wird es von Abscheu vor der Sünde und von ihrer Last
erschüttert. Es beginnt davor zurückzuschrecken, Gott durch die Sünde zu
beleidigen und so von ihm getrennt zu werden. Das Menschenherz bekehrt sich,
wenn es auf den schaut, den unsere Sünden durchbohrt haben [Vgl. Joh 19,37;
Sach 12,10] (Vgl. dazu auch 1989).
"Blicken wir hin auf das Blut Christi und erkennen wir, wie wertvoll es seinem Vater ist; denn um unseres Heiles willen vergossen, brachte es der ganzen Welt die Gnade der Buße" (Klemens v. Rom, Kor. 7,4).
1433 Seit Ostern "überführt" der Heilige Geist die Welt "der Sünde" (Joh 16,8-9), das heißt er deckt auf, dass die Welt nicht an den glaubte, den der Vater gesandt hat. Der gleiche Geist, der die Sünde entlarvt, ist aber auch der Beistand [Vgl. Joh 15,26], der dem Herzen des Menschen die Gnade der Reue und der Umkehr schenkt [Vgl. Apg 2,36-38; DeV 27-48] (Vgl. dazu auch 729, 692, 1848).
V Die vielfältigen Formen der Buße im christlichen Leben
1434 Die innere Buße des Christen kann in sehr verschiedener Weise Ausdruck finden. Die Schrift und die Väter sprechen hauptsächlich von drei Formen: Fasten, Beten und Almosengeben [Vgl. Tob 12,8; Mt 6,1-18] als Äußerungen der Buße gegenüber sich selbst, gegenüber Gott und gegenüber den Mitmenschen. Neben der durchgreifenden Läuterung, die durch die Taufe oder das Martyrium bewirkt wird, nennen sie als Mittel, um Vergebung der Sünden zu erlangen, die Bemühungen, sich mit seinem Nächsten zu versöhnen, die Tränen der Buße, die Sorge um das Heil des Nächsten [Vgl. Jak 5,20], die Fürbitte der Heiligen und die tätige Nächstenliebe - "denn die Liebe deckt viele Sünden zu" (1 Petr 4, 8) (Vgl. dazu auch 1969).
1435 Bekehrung geschieht im täglichen Leben durch Taten der Versöhnung, durch Sorge für die Armen, durch Ausübung und Verteidigung der Gerechtigkeit und des Rechts [Vgl. Am 5,24; Jes 1,17], durch Geständnis der eigenen Fehler, durch die brüderliche Zurechtweisung, die Überprüfung des eigenen Lebenswandels, die Gewissenserforschung, die Seelenführung, die Annahme der Leiden und das Ausharren in der Verfolgung um der Gerechtigkeit willen. Jeden Tag sein Kreuz auf sich nehmen und Christus nachgehen ist der sicherste Weg der Buße [Vgl. Lk 9,23].
1436 Eucharistie und
Buße. Die tägliche Umkehr und Buße finden ihre Quelle und Nahrung in der
Eucharistie, denn in ihr wird das Opfer Christi gegenwärtig, das uns mit Gott
versöhnt hat. Durch sie wird genährt und gestärkt, wer aus dem Leben Christi
lebt. Sie ist das "Gegenmittel, durch das wir von der täglichen Schuld
befreit und vor Todsünden bewahrt werden sollen" (K. v. Trient: DS 1638)
(Vgl. dazu auch 1394, 1395).
1437 Die Lesung der
Heiligen Schrift, das Beten des Vaterunsers und des Stundengebetes, jeder
aufrichtige Akt der Gottesverehrung und der Frömmigkeit belebt in uns den Geist
der Umkehr und der Buße und trägt zur Vergebung unserer Sünden bei.
1438 Die Bußzeiten
und -tage im Laufe des Kirchenjahres (die Fastenzeit, jeder Freitag zum Gedächtnis
des Todes des Herrn) sind prägende Zeiten im Bußleben der Kirche [Vgl. SC 109
- 110; CIC cann. 1249 - 1253; CCEO, cann. 880-883]. Diese Zeiten eignen sich
ganz besonders zu Exerzitien, Bußliturgien und Bußwallfahrten, zu freiwilligen
Verzichten etwa durch Fasten und Almosengeben, und zum Teilen mit den
Mitmenschen (karitative und missionarische Werke) (Vgl. dazu auch 540, 2043).
1439 Der Weg der
Umkehr und der Buße wurde von Jesus eindrucksvoll geschildert im Gleichnis
vom "verlorenen Sohn", dessen Mitte "der barmherzige Vater"
ist [Vgl. Lk 15,11-24]: die Verlockung einer illusorischen Freiheit, das
Verlassen des Vaterhauses; das äußerste Elend, in das der Sohn gerät, nachdem
er sein Vermögen verschleudert hat; die tiefe Demütigung, Schweine hüten zu müssen
und, schlimmer noch, die des Verlangens, sich am Schweinefutter zu sättigen;
das Nachsinnen über die verlorenen Güter; die Reue und der Entschluss, sich
vor dem Vater schuldig zu bekennen; der Rückweg; die großherzige Aufnahme
durch den Vater; die Freude des Vaters: das alles sind Züge des
Bekehrungsvorgangs. Das schöne Gewand, der Ring und das Festmahl sind
Sinnbilder des reinen, würdigen und freudvollen neuen Lebens, des Lebens des
Menschen, der zu Gott und in den Schoß seiner Familie, der Kirche, heimkehrt.
Einzig das Herz Christi, das die Tiefen der Liebe seines Vaters kennt, konnte
uns den Abgrund seiner Barmherzigkeit auf eine so einfache und schöne Weise
schildern (Vgl. dazu auch 545, 478).
VI Das Sakrament der Buße und der Versöhnung
1440 Die Sünde ist vor allem Beleidigung Gottes und Bruch der Gemeinschaft mit ihm. Gleichzeitig beeinträchtigt sie die Gemeinschaft mit der Kirche. Darum führt die Bekehrung zugleich die Vergebung Gottes und die Versöhnung mit der Kirche herbei. Das Sakrament der Buße und der Versöhnung bringt das liturgisch zum Ausdruck und bewirkt es [Vgl. LG 11] (Vgl. dazu auch 1850).
Gott allein vergibt die Sünde
1441 Gott allein kann Sünden vergeben [Vgl. Mk 2,7]. Weil
Jesus der Sohn Gottes ist, sagt er von sich, "dass der Menschensohn die
Vollmacht hat, hier auf der Erde Sünden zu vergeben" (Mk 2,10). Er übt
diese göttliche Vollmacht aus: "Deine Sünden sind dir vergeben!" (Mk
2,5; Lk 7,48). Mehr noch: kraft seiner göttlichen Autorität gibt er Menschen
diese Vollmacht [Vgl. Joh 20, 21-23], damit sie diese in seinem Namen ausüben
(Vgl. dazu auch 270, 431, 589).
1442 Christus hat gewollt, dass seine Kirche als ganze in
ihrem Gebet, ihrem Leben und Handeln Zeichen und Werkzeug der Vergebung und Versöhnung
sei, die er uns um den Preis seines Blutes erworben hat. Er hat jedoch die Ausübung
der Absolutionsgewalt dem apostolischen Amt anvertraut. Dieses ist mit dem
"Dienst der Versöhnung" (2 Kor 5,18) beauftragt. Der Apostel ist
"an Christi Statt" gesandt; durch ihn ermahnt und bittet Gott selbst:
"Lasst euch mit Gott versöhnen!" (2 Kor 5,20) (Vgl. dazu auch 983).
Versöhnung mit der Kirche
1443 Während seines öffentlichen Lebens vergab Jesus nicht nur Sünden, sondern zeigte auch die Wirkung der Vergebung: Er gliederte die Sünder, denen er verziehen hatte, wieder in die Gemeinschaft des Gottesvolkes ein, aus der die Sünde sie entfernt oder sogar ausgeschlossen hatte. Ein offensichtliches Zeichen dafür ist es, dass Jesus Sünder an seinen Tisch lädt, ja dass er sich selbst an ihren Tisch setzt - eine Handlung, die auf ergreifende Weise zugleich die Vergebung durch Gott [Vgl. Lk 15] und die Rückkehr in den Schoß des Volkes Gottes [Vgl. Lk 19,9] zum Ausdruck bringt (Vgl. dazu auch 545).
1444 Indem der Herr den Aposteln seine eigene Vollmacht, Sünden
zu vergeben, mitteilt, gibt er ihnen auch die Autorität, die Sünder mit der
Kirche zu versöhnen. Dieser kirchliche Aspekt ihrer Aufgabe äußert sich vor
allem im feierlichen Wort Christi an Simon Petrus: "Ich werde dir die Schlüssel
des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, das wird auch im Himmel
gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst
sein" (Mt 16,19). Es steht "fest, dass jenes Amt des Bindens und Lösens,
das Petrus gegeben wurde, auch dem mit seinem Haupt verbundenen Apostelkollegium
zugeteilt worden ist" [Vgl. Mt 18,18; 28, 16-20] (LG 22) (Vgl. dazu auch
981).
1445 Die Worte binden und lösen besagen: Wen
ihr aus eurer Gemeinschaft ausschließen werdet, wird Gott auch aus der
Gemeinschaft mit sich ausschließen; wen ihr von neuem in eure Gemeinschaft
aufnehmen werdet, wird auch Gott wieder in die Gemeinschaft mit sich aufnehmen. Die
Versöhnung mit der Kirche lässt sich von der Versöhnung mit Gott nicht
trennen (Vgl. dazu auch 553).
Das Sakrament der Vergebung
1446 Christus hat das Bußsakrament für alle sündigen Glieder seiner Kirche eingesetzt, vor allem für jene, die nach der Taufe in schwere Sünde gefallen sind und so die Taufgnade verloren und die kirchliche Gemeinschaft verletzt haben. Ihnen bietet das Sakrament der Buße eine neue Möglichkeit, sich zu bekehren und die Gnade der Rechtfertigung wiederzuerlangen. Die Kirchenväter stellen dieses Sakrament dar als "die zweite [Rettungs]planke nach dem Schiffbruch des Verlusts der Gnade" (Tertullian, pæn. 4,2) [Vgl. K. v. Trient: DS 1542] (Vgl. dazu auch 979, 1856, 1990).
1447 Im Lauf der
Jahrhunderte hat die konkrete Form, in der die Kirche diese vom Herrn erhaltene
Vollmacht ausübt, starke Veränderungen durchlaufen. Während der ersten
Jahrhunderte war die Versöhnung der Christen, die nach ihrer Taufe ganz
besonders schwere Sünden begangen hatten (etwa Götzendienst, Mord und
Ehebruch), an eine sehr strenge Disziplin gebunden: Die Pönitenten mussten für
ihre Sünden oft jahrelang öffentlich Buße tun, bevor sie Vergebung erhielten.
Zu diesem "Stand der Büßer" (der nur zur Buße für gewisse schwere
Sünden da war) wurde man nur selten, in gewissen Regionen sogar nur einmal im
Leben zugelassen. Von der monastischen Tradition des Ostens angeregt, brachten während
des 7. Jahrhunderts irische Missionare die Praxis der "Privatbuße"
nach Kontinentaleuropa. Diese verlangt keine langen öffentlichen Bußleistungen,
bevor man die Versöhnung mit der Kirche erlangt. Das Sakrament vollzieht sich
nun auf geheimere Weise zwischen dem Pönitenten und dem Priester. Diese neue
Praxis sah die Möglichkeit der Wiederholung vor und führte so zu einem regelmäßigen
Empfang des Bußsakramentes. Sie ermöglichte, die Vergebung schwerer und
lässlicher
Sünden in einer einzigen Feier vorzunehmen. Das ist in großen Linien die Form
der Buße, die die Kirche bis heute anwendet.
1448 Trotz allen Veränderungen, welchen die Ordnung und die
Feier dieses Sakramentes im Laufe der Jahrhunderte unterworfen waren, erkennt
man die gleiche Grundstruktur. Sie enthält zwei Elemente, die gleichermaßen
wesentlich sind: einerseits das Handeln des Menschen, der sich unter dem Walten
des Heiligen Geistes bekehrt, nämlich Reue, Bekenntnis und Genugtuung;
andererseits das Handeln Gottes durch den Dienst der Kirche. Die Kirche, die
durch den Bischof und seine Priester im Namen Jesu Christi die Sündenvergebung
schenkt und die Art und Weise der Genugtuung bestimmt, betet zudem für den Sünder
und leistet mit ihm Buße. So wird der Sünder geheilt und wieder in die
kirchliche Gemeinschaft aufgenommen.
1449 Die Absolutionsformel, die in der lateinischen Kirche verwendet wird, bringt die wesentlichen Elemente dieses Sakramentes zum Ausdruck: Der Vater des Erbarmens ist der Ursprung aller Vergebung. Er wirkt die Versöhnung der Sünder kraft des Pascha seines Sohnes und der Gabe seines Geistes durch das Gebet und den Dienst der Kirche (Vgl. dazu auch 1481, 234):
"Gott, der barmherzige Vater,
hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes
die Welt mit sich versöhnt
und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden.
Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden.
So spreche ich dich los von deinen Sünden
im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes."
VII Die Akte des Pönitenten
1450 "Die Buße treibt den Sünder dazu an, alles willig auf sich zu nehmen: in seinem Herzen ist Reue, im Munde das Bekenntnis, im Tun ganze Demut oder fruchtbringende Genugtuung" (Cat. R. 2, 5, 21) [Vgl. K. v. Trient: DS 1673].
Die Reue
1451 Unter den Akten des Pönitenten steht die Reue an erster Stelle. Sie ist "der Seelenschmerz und der Abscheu über die begangene Sünde, verbunden mit dem Vorsatz, fortan nicht zu sündigen" (K. v. Trient: DS 1676) (Vgl. dazu auch 1431).
1452 Wenn die Reue aus der Liebe zu Gott, der über alles
geliebt wird, hervorgeht, wird sie "vollkommene" oder
"Liebesreue" [contritio] genannt. Eine solche Reue lässt die
lässlichen
Sünden nach; sie erlangt auch die Vergebung der Todsünden, wenn sie mit dem
festen Entschluss verbunden ist, sobald als möglich das sakramentale Bekenntnis
nachzuholen [Vgl. K. v. Trient: DS 1677] (Vgl. dazu auch 1822).
1453 Die so genannte "unvollkommene Reue" [attritio]
ist ebenfalls ein Geschenk Gottes, ein Anstoß des Heiligen Geistes. Sie erwächst
aus der Betrachtung der Abscheulichkeit der Sünde oder aus der Furcht vor der
ewigen Verdammnis und weiteren Strafen, die dem Sünder drohen [Furchtreue].
Eine solche Erschütterung des Gewissens kann eine innere Entwicklung einleiten,
die unter dem Wirken der Gnade durch die sakramentale Lossprechung vollendet
wird. Die unvollkommene Reue allein erlangt noch nicht die Vergebung der
schweren Sünden; sie disponiert jedoch dazu, sie im Bußsakrament zu erlangen
[Vgl. K. v. Trient: DS 1678; 1705].
1454 Es ist angemessen, sich durch eine Gewissenserforschung im Licht des Wortes Gottes auf den Empfang des Bußsakramentes vorzubereiten. Die passendsten Texte finden sich in den sittlichen Weisungen der Evangelien und der Apostelbriefe: in der Bergpredigt und den Mahnungen der Apostel [Vgl. z. B. Röm 12-15; 1 Kor 12-13; Gal 5; Eph 4-6].
Das Bekenntnis der Sünden
1455 Schon rein menschlich gesehen befreit uns das Bekenntnis
oder Geständnis der Sünden und erleichtert unsere Versöhnung mit den anderen.
Durch das Geständnis stellt sich der Mensch den Sünden, die er sich zuschulden
kommen ließ; er übernimmt die Verantwortung dafür und öffnet sich dadurch
Gott und der Gemeinschaft der Kirche von neuem, um so eine neue Zukunft zu ermöglichen
(Vgl. dazu auch 1424, 1734).
1456 Das Geständnis vor dem Priester bildet einen
wesentlichen Teil des Bußsakramentes: "Von den Büßenden [müssen] alle
Todsünden, derer sie sich nach gewissenhafter Selbsterforschung bewusst sind,
im Bekenntnis aufgeführt werden ..., auch wenn sie ganz im Verborgenen und nur
gegen die zwei letzten Vorschriften der Zehn Gebote begangen wurden [Vgl. Ex
20,17; Dtn 5,21; Mt 5,28]; manchmal verwunden diese die Seele schwerer und sind
gefährlicher als die, welche ganz offen begangen werden" (K. v. Trient: DS
1680) (Vgl. dazu auch 1855).
"Indem die Christgläubigen also alle Sünden, die [ihnen] ins Gedächtnis kommen, zu bekennen trachten, legen sie zweifellos alle der göttlichen Barmherzigkeit vor, damit sie verziehen werden. Wer aber anders handelt und wissentlich etwas zurückhält, legt der göttlichen Güte nichts zur Vergebung durch den Priester vor. ,Wenn sich nämlich der Kranke schämt, dem Arzt seine Wunde zu entblößen, so heilt die Arznei nicht, was sie nicht kennt' (Hieronymus, Eccl. 10,11)" (K. v. Trient: DS 1680) (Vgl. dazu auch 1505).
1457 Es ist Vorschrift
der Kirche, dass jeder Gläubige nach Erreichen des Unterscheidungsalters die
schweren Sünden, deren er sich bewusst ist, wenigstens einmal im Jahr beichtet
[Vgl. CIC, can. 989; DS 1683; 1708]. Wer sich bewusst ist, eine Todsünde
begangen zu haben, darf selbst dann, wenn er tiefe Reue empfindet, die heilige
Kommunion nicht empfangen, bevor er die sakramentale Absolution erhalten hat
[Vgl. K. v. Trient: DS 1647; 1661], außer wenn ein schwerer Grund vorliegt zu
kommunizieren, und es ihm nicht möglich ist zu beichten [Vgl. CIC, can. 916;
CCEO, can. 711]. Die Kinder müssen, bevor sie zum ersten Mal die heilige
Kommunion empfangen, zur Beichte gehen [Vgl. CIC, can. 914].
1458 Das Bekenntnis der alltäglichen Fehler, der
lässlichen
Sünden, ist genau genommen nicht notwendig, wird aber von der Kirche nachdrücklich
empfohlen [Vgl. K. v. Trient: DS 1680; CIC, can. 988, § 2]. Das regelmäßige
Bekenntnis unserer lässlichen Sünden ist für uns eine Hilfe, unser Gewissen
zu bilden, gegen unsere bösen Neigungen anzukämpfen, uns von Christus heilen
zu lassen und im geistigen Leben zu wachsen. Wenn wir in diesem Sakrament öfter
das Geschenk der Barmherzigkeit Gottes empfangen, wird es uns drängen, selbst
barmherzig zu sein wie er [Vgl. Lk 6,36].
"Wer seine Sünden bekennt, wirkt schon mit Gott zusammen. Gott klagt deine Sünden an; wenn auch du sie anklagst, schließt du dich Gott an. Der Mensch und der Sünder sind gewissermaßen zwei Dinge: Wenn vom Menschen die Rede ist, so hat Gott ihn gemacht; wenn vom Sünder, so hat der Mensch ihn gemacht. Zerstöre das, was du gemacht hast, damit Gott rette, was er gemacht hat ... Wenn du das, was du gemacht hast, zu verabscheuen beginnst, beginnen deine guten Werke, weil du deine schlechten Werke anklagst. Das Bekenntnis der schlechten Werke ist der Beginn deiner guten Werke. Du tust die Wahrheit und kommst ans Licht" (Augustinus, ev. Jo. 12,13) (Vgl. dazu auch 2468).
Die Genugtuung
1459 Viele Sünden fügen dem Nächsten Schaden zu. Man muss diesen, soweit möglich, wieder gutmachen (z. B. Gestohlenes zurückgeben, den Ruf dessen, den man verleumdet hat, wiederherstellen, für Beleidigungen Genugtuung leisten). Allein schon die Gerechtigkeit verlangt dies. Zudem aber verwundet und schwächt die Sünde den Sünder selbst sowie dessen Beziehungen zu Gott und zum Nächsten. Die Lossprechung nimmt die Sünde weg, behebt aber nicht alles Unrecht, das durch die Sünde verursacht wurde [Vgl. K. v. Trient: DS 1712]. Nachdem der Sünder sich aus der Sünde erhoben hat, muss er noch die volle geistliche Gesundheit erlangen. Er muss noch etwas tun, um seine Sünden wieder gut zu machen: er muss auf geeignete Weise für seine Sünden "Genugtuung leisten", sie "sühnen". Diese Genugtuung wird auch "Buße" genannt (Vgl. dazu auch 2412, 2487, 1473).
1460 Die Buße, die der Beichtvater auferlegt, soll der persönlichen Situation des Pönitenten Rechnung tragen und seinem geistlichen Wohl dienen. Sie soll soweit wie möglich der Schwere und der Natur der begangenen Sünden entsprechen. Buße kann bestehen im Gebet, in einer Gabe, in Werken der Barmherzigkeit, im Dienst am Nächsten, im freiwilligen Verzicht, im Opferbringen und vor allem in der geduldigen Annahme des Kreuzes, das wir zu tragen haben. Solche Bußwerke sind behilflich, uns Christus anzugleichen, der allein für unsere Sünden ein für allemal Sühne geleistet hat [Vgl. Röm 3,25]. Sie lassen uns zu Miterben des auferstandenen Christus werden, "wenn wir mit ihm leiden" (Röm 8, 17) [Vgl. K. v. Trient: DS 1690] (Vgl. dazu auch 2447, 618).
"Diese Genugtuung, die wir für unsere Sünden ableisten, ist aber auch nicht so die unsrige, dass sie nicht durch Christus Jesus wäre; denn wir, die wir aus uns allein nichts vermögen, vermögen mit der Mitwirkung dessen, der uns stärkt, alles [Vgl. Phil 4,13]. So hat der Mensch nichts, dessen er sich rühmen könnte; vielmehr ist unser ganzes Rühmen in Christus ..., in dem wir Genugtuung leisten, indem wir ,würdige Früchte der Buße' bringen (Lk 3,8; Mt 3,8), die aus ihm ihre Kraft haben, von ihm dem Vater dargebracht werden und durch ihn vom Vater angenommen werden" (K. v. Trient: DS 1691) (Vgl. dazu auch 2011).
VIII Der Spender des Bußsakramentes
1461 Weil Christus den Dienst der Versöhnung seinen Aposteln anvertraut hat [Vgl. Joh 20,23; 2 Kor 5,18], üben ihre Nachfolger, die Bischöfe, und deren Mitarbeiter, die Priester, diesen Dienst weiter aus. Die Bischöfe und die Priester haben kraft des Sakramentes der Weihe die Vollmacht erhalten, "im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" alle Sünden zu vergeben (Vgl. dazu auch 981).
1462 Die Vergebung der Sünden versöhnt mit Gott, aber auch
mit der Kirche. Der Bischof, das sichtbare Haupt der Teilkirche, gilt somit von
alters her zu Recht als der, dem die Vollmacht und der Dienst der Versöhnung in
erster Linie zukommen: er regelt die Bußdisziplin [Vgl. LG 26]. Seine
Mitarbeiter, die Priester, üben diesen Dienst insofern aus, als sie den Auftrag
dazu von ihrem Bischof (oder von einem Ordensoberen) oder vom Papst dem
Kirchenrecht entsprechend [Vgl. CIC, cann. 844; 967-969; 972; CCEO. can. 722,
§§ 3-4] erhalten haben (Vgl. dazu auch 886, 1567).
1463 Bestimmte besonders schwere Sünden werden mit der Exkommunikation, der strengsten Kirchenstrafe, belegt. Sie untersagt den Empfang der Sakramente und die Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen. Die Lossprechung von ihr kann infolgedessen gemäß dem Kirchenrecht nur durch den Papst, den Ortsbischof oder durch einen von ihnen dazu ermächtigten Priester erteilt werden [Vgl. CIC, cann. 1331; 1354-1357; CCEO, cann. 1431; 1434; 1420]. Im Fall von Todesgefahr kann allerdings jeder Priester, selbst wenn er die Beichtvollmacht nicht besitzt, von jeder Sünde [Vgl. CIC, can. 976; CCEO, can. 725] und jeder Exkommunikation lossprechen (Vgl. dazu auch 982).
1464 Die Priester sollen die Gläubigen ermutigen, das Bußsakrament zu empfangen, und ihre Bereitschaft zeigen, dieses Sakrament zu spenden, wann immer Christen in vernünftiger Weise darum bitten [Vgl. CIC, can. 986; CCEO, can. 735; PO 13].
1465 Wenn der Priester das Bußsakrament spendet, versieht er
den Dienst des Guten Hirten, der nach dem verlorenen Schaf sucht; den des guten
Samariters, der die Wunden verbindet; den des Vaters, der auf den verlorenen
Sohn wartet und ihn bei dessen Rückkehr liebevoll aufnimmt; den des gerechten
Richters, der ohne Ansehen der Person ein zugleich gerechtes und barmherziges
Urteil fällt. Kurz, der Priester ist Zeichen und Werkzeug der barmherzigen
Liebe Gottes zum Sünder (Vgl. dazu auch 983).
1466 Der Beichtvater ist nicht Herr, sondern Diener der
Vergebung Gottes. Der Diener dieses Sakramentes soll sich mit der Absicht und
der Liebe Christi vereinen [Vgl. PO 13]. Er muss zuverlässig wissen, wie ein
Christ zu leben hat, in menschlichen Dingen Erfahrung haben und den, der
gefallen ist, achten und sich ihm gegenüber feinfühlig verhalten. Er muss die
Wahrheit lieben, sich an das Lehramt der Kirche halten und den Pönitenten
geduldig der Heilung und vollen Reife entgegenführen. Er soll für ihn beten
und Buße tun und ihn der Barmherzigkeit Gottes anvertrauen (Vgl. dazu auch
1551, 2690).
1467 Dieser Dienst ist überaus groß. Er erfordert Achtung
und Behutsamkeit gegenüber dem Beichtenden. Daher erklärt die Kirche, dass
jeder Priester, der Beichte hört, unter strengsten Strafen verpflichtet ist, über
die Sünden die seine Pönitenten ihm gebeichtet haben, absolutes Stillschweigen
zu wahren [Vgl. CIC, can. 1388, § 1; CCEO, can. 1456]. Er darf auch nicht auf
Kenntnisse Bezug nehmen, welche die Beichte ihm über das Leben der Pönitenten
verschafft hat. Dieses Beichtgeheimnis, das keine Ausnahmen zulässt, heißt
"das sakramentale Siegel", denn das, was der Pönitent dem Priester
anvertraut hat, bleibt durch das Sakrament "versiegelt" (Vgl. dazu
auch 2490).
IX Die Wirkungen des Bußsakramentes
1468 "Die ganze Wirkung der Buße besteht darin, dass sie uns Gottes Gnade wieder verleiht und uns mit ihm in inniger Freundschaft vereint" (Catech. R. 2,5, 18). Ziel und Wirkung dieses Sakramentes ist somit die Versöhnung mit Gott. Bei denen, die das Bußsakrament reuevoll und fromm empfangen, können "Friede und Heiterkeit des Gewissens, verbunden mit starker Tröstung des Geistes" folgen (K. v. Trient: DS 1674). Das Sakrament der Versöhnung mit Gott bewirkt eine wirkliche "geistige Auferstehung", eine Wiedereinsetzung in die Würde und in die Güter des Lebens der Kinder Gottes, deren kostbarstes die Freundschaft mit Gott ist [Vgl. Lk 15,32] (Vgl. dazu auch 2305).
1469 Dieses Sakrament versöhnt uns auch mit der Kirche.
Die Sünde beeinträchtigt oder bricht die brüderliche Gemeinschaft. Das Bußsakrament
erneuert sie oder stellt sie wieder her. Es heilt denjenigen, der wieder in die
kirchliche Gemeinschaft aufgenommen wird, und übt auch einen belebenden Einfluss
auf das Leben der Kirche aus, die unter der Sünde eines ihrer Glieder gelitten
hat [Vgl. 1 Kor 12,26]. Der Sünder wird wieder in die Gemeinschaft der Heiligen
aufgenommen oder in ihr gefestigt und durch den Austausch geistlicher Güter
gestärkt. Dieser Austausch findet unter allen lebendigen Gliedern des Leibes
Christi statt, ob sie nun noch auf der Pilgerschaft oder schon in der
himmlischen Heimat sind [Vgl. LG 48-50] (Vgl. dazu auch 953, 949).
"Diese Versöhnung mit Gott hat gleichsam noch andere Arten von Versöhnung zur Folge, die noch weitere von der Sünde verursachte Risse heilen: Der Beichtende, dem verziehen wird, wird in seinem innersten Sein mit sich selbst versöhnt, wodurch er seine innerste Wahrheit wiedererlangt; er versöhnt sich mit seinen Brüdern, die von ihm irgendwie angegriffen und verletzt worden sind; er versöhnt sich mit der Kirche und der ganzen Schöpfung" (RP 31).
1470 Wenn sich der Sünder in diesem Sakrament dem barmherzigen Urteil Gottes unterwirft, nimmt er gewissermaßen das Gericht vorweg, dem er am Ende dieses irdischen Daseins unterzogen wird. Denn jetzt und hier, in diesem Leben, wird uns die Wahl zwischen dem Leben und dem Tod angeboten, und nur auf dem Weg der Bekehrung können wir in das Himmelreich eintreten, aus dem die schwere Sünde ausschließt [Vgl. 1 Kor 5,11; Gal 5, 19-21; Offb 22,15]. Der Sünder geht vom Tod zum Leben über und "kommt nicht ins Gericht" (Joh 5,24), indem er sich durch die Buße und den Glauben Christus zuwendet (Vgl. dazu auch 678, 1039).
X Die Ablässe
1471 Die Lehre über die Ablässe und deren Anwendung in der Kirche hängen eng mit den Wirkungen des Bußsakramentes zusammen.
Was ist der
Ablas?
"Der Ablas ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet."
"Der Ablas ist Teilablass oder vollkommener Ablas, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht." Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden (Paul VI., Ap. Konst. "Indulgentiarum doctrina" normæ 1-3).
Die Sündenstrafen
1472 Um diese Lehre und Praxis der Kirche zu verstehen, müssen wir wissen, dass die Sünde eine doppelte Folge hat. Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt "die ewige Sündenstrafe". Andererseits zieht jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod im so genannten Purgatorium [Läuterungszustand]. Diese Läuterung befreit von dem, was man "zeitliche Sündenstrafe" nennt. Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden, die Gott von außen her ausüben würde, sondern als etwas, das sich aus der Natur der Sünde ergibt. Eine Bekehrung, die aus glühender Liebe hervorgeht, kann zur völligen Läuterung des Sünders führen, so dass keine Sündenstrafe mehr zu verbüßen bleibt [Vgl. K. v. Trient: DS 1712-1713; 1820] (Vgl. dazu auch 1861, 1031).
1473 Die Sündenvergebung und die Wiederherstellung der
Gemeinschaft mit Gott bringen den Erlass der ewigen Sündenstrafen mit sich.
Zeitliche Sündenstrafen verbleiben jedoch. Der Christ soll sich bemühen, diese
zeitlichen Sündenstrafen als eine Gnade anzunehmen, indem er Leiden und Prüfungen
jeder Art geduldig erträgt und, wenn die Stunde da ist, den Tod ergeben auf
sich nimmt. Auch soll er bestrebt sein, durch Werke der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe
sowie durch Gebet und verschiedene Bußübungen den "alten Menschen" gänzlich
abzulegen und den "neuen Menschen" anzuziehen [Vgl. Eph 4,24] (Vgl.
dazu auch 2447).
In der Gemeinschaft der Heiligen
1474 Der Christ, der sich mit der Gnade Gottes von seiner Sünde
zu läutern und sich zu heiligen sucht, steht nicht allein. "Das Leben
jedes einzelnen Kindes Gottes ist in Christus und durch Christus mit dem Leben
aller anderen christlichen Brüder in der übernatürlichen Einheit des
mystischen Leibes Christi wie in einer mystischen Person in wunderbarem Band
verbunden" (Paul VI., Ap. Konst. "Indulgentiarum doctrina" 5)
(Vgl. dazu auch 946 - 959, 795).
1475 In der Gemeinschaft der Heiligen "besteht unter den
Gläubigen - seien sie bereits in der himmlischen Heimat oder sühnend im
Reinigungsort oder noch auf der irdischen Wanderschaft - in der Tat ein
dauerhaftes Band der Liebe und ein überreicher Austausch aller Güter"
(ebd.). In diesem wunderbaren Austausch kommt die Heiligkeit des einen den
anderen zugute, und zwar mehr, als die Sünde des einen dem anderen schaden
kann. So ermöglicht die Inanspruchnahme der Gemeinschaft der Heiligen dem
reuigen Sünder, dass er von den Sündenstrafen früher und wirksamer geläutert
wird.
1476 Diese geistlichen Güter der Gemeinschaft der Heiligen nennen wir auch den Kirchenschatz. "Er ist nicht so etwas wie eine Summe von Gütern nach Art von materiellen Reichtümern, die im Lauf der Jahrhunderte angesammelt wurden. Vielmehr besteht er in dem unendlichen und unerschöpflichen Wert, den bei Gott die Sühneleistungen und Verdienste Christi, unseres Herrn, haben, die dargebracht wurden, damit die gesamte Menschheit von der Sünde frei werde und zur Gemeinschaft mit dem Vater gelange. Der Kirchenschatz ist Christus, der Erlöser, selbst, insofern in ihm die Genugtuungen und Verdienste seines Erlösungswerkes Bestand und Geltung haben [Vgl. Hebr 7,23-25; 9,11-28]" (ebd.) (Vgl. dazu auch 617).
1477 "Außerdem gehört zu diesem Schatz auch der wahrhaft unermessliche, unerschöpfliche und stets neue Wert, den vor Gott die Gebete und guten Werke der seligsten Jungfrau Maria und aller Heiligen besitzen. Sie sind den Spuren Christi, des Herrn, mit seiner Gnade gefolgt, haben sich geheiligt und das vom Vater aufgetragene Werk vollendet. So haben sie ihr eigenes Heil gewirkt und dadurch auch zum Heil ihrer Brüder in der Einheit des mystischen Leibes beigetragen" (ebd.) (Vgl. dazu auch 969).
Gott erlässt Sündenstrafen durch die
Kirche
1478 Der Ablas wird gewährt durch die Kirche, die kraft der
ihr von Jesus Christus gewährten Binde- und Lösegewalt für den betreffenden
Christen eintritt und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen
zuwendet, damit er vom Vater der Barmherzigkeit den Erlass der für seine Sünden
geschuldeten zeitlichen Strafen erlangt. Auf diese Weise will die Kirche diesem
Christen nicht nur zu Hilfe kommen, sondern ihn auch zu Werken der Frömmigkeit,
der Buße und der Nächstenliebe anregen [Vgl. Paul VI., Ap. Konst. "Indulgentiarum
doctrina" 8; K. v. Trient: DS 1835] (Vgl. dazu auch 981).
1479 Da die verstorbenen Gläubigen, die sich auf dem Läuterungsweg befinden, ebenfalls Glieder dieser Gemeinschaft der Heiligen sind, können wir ihnen unter anderem dadurch zu Hilfe kommen, dass wir für sie Ablässe erlangen. Dadurch werden den Verstorbenen im Purgatorium für ihre Sünden geschuldete zeitliche Strafen erlassen (Vgl. dazu auch 1032).
XI Die Feier des Bußsakramentes
1480 Wie alle Sakramente ist die Buße eine liturgische Handlung. Die Feier besteht für gewöhnlich in folgenden Elementen: Gruß und Segen des Priesters; Lesung des Wortes Gottes, um das Gewissen zu erhellen und Reue hervorzurufen; Ermahnung zur Reue; persönliches Sündenbekenntnis vor dem Priester; Auferlegung und Annahme der Buße; Lossprechung durch den Priester; danksagender Lobpreis und Entlassung mit dem Segen des Priesters.
1481 Die byzantinische Liturgie kennt mehrere Absolutionsformeln nach Art eines Bittgebetes, die das Mysterium der Vergebung wunderbar ausdrückt, darunter die folgende: "Gott hat durch den Propheten Natan David vergeben, als dieser seine Sünden bekannt hatte, und dem Petrus, als dieser bitterlich geweint hatte, und der Dirne, als diese ihre Tränen auf seine Füße vergoss, und auch dem Pharisäer und dem verlorenen Sohn. Dieser selbe Gott vergebe durch mich Sünder Ihnen in diesem und im anderen Leben und lasse Sie vor seinem Furcht erregenden Gericht erscheinen, ohne Sie zu verurteilen. Er sei gepriesen von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen." (Vgl. dazu auch 1449)
1482 Das Bußsakrament kann auch in einer gemeinschaftlichen
Feier stattfinden, in der man sich gemeinsam auf das Bekenntnis vorbereitet
und zusammen für die erhaltene Vergebung dankt. Hier werden das persönliche Sündenbekenntnis
und die individuelle Absolution eingegliedert in einen Wortgottesdienst mit
Lesungen und Homilie, gemeinsamer Gewissenserforschung, gemeinsamer Bitte um
Vergebung, gemeinsamem Beten des Vaterunsers und gemeinsamer Danksagung. Eine
solche gemeinschaftliche Feier bringt den kirchlichen Charakter der Buße klarer
zum Ausdruck. Wie immer es gefeiert werden mag, das Bußsakrament bleibt stets
seiner Natur nach eine liturgische und somit kirchliche und öffentliche
Handlung [Vgl. SC 26-27] (Vgl. dazu auch 1140).
1483 Wenn eine schwere Notlage besteht, kann man sich mit der gemeinschaftlichen
Feier der Versöhnung mit allgemeinem Sündenbekenntnis und allgemeiner
Lossprechung behelfen. Eine solche schwere Notlage kann dann vorliegen, wenn
unmittelbare Todesgefahr besteht und für den oder die Priester die Zeit, die
Bekenntnisse der einzelnen Pönitenten zu hören, nicht ausreicht. Sie kann auch
dann vorliegen, wenn unter Berücksichtigung der Zahl der Pönitenten nicht genügend
Beichtväter vorhanden sind, um die Bekenntnisse der einzelnen innerhalb einer
angemessenen Zeit ordnungsgemäß zu hören, so dass die Pönitenten ohne eigene
Schuld gezwungen wären, die sakramentale Gnade oder die heilige Kommunion längere
Zeit zu entbehren. In diesem Fall müssen die Gläubigen, damit die Absolution gültig
ist, den Vorsatz haben, ihre schweren Sünden möglichst bald einzeln zu
beichten [Vgl. CIC, can. 962, § 1]. Das Urteil darüber, ob die erforderlichen
Voraussetzungen für eine Generalabsolution gegeben sind, steht dem Diözesanbischof
zu [Vgl. CIC, can. 961, § 2]. Ein großer Andrang von Gläubigen bei großen
Festen oder Wallfahrten gilt nicht als ausreichend begründete Notlage [Vgl.
CIC, can. 961, § 1] (Vgl. dazu auch 1401).
1484 "Das vollständige Sündenbekenntnis und die
Lossprechung des einzelnen sind nach wie vor der einzige ordentliche Weg der
Versöhnung der Gläubigen mit Gott und der Kirche, wenn ein solches Sündenbekenntnis
nicht physisch oder moralisch unmöglich ist" (OP 31). Dafür gibt es tiefe
Gründe. Christus handelt in jedem Sakrament. Er wendet sich an jeden Sünder
persönlich: "Mein Sohn, deine Sünden sind dir vergeben!" (Mk 2,5).
Er ist der Arzt, der sich jedem Kranken einzeln zuwendet, der seiner bedarf
[Vgl. Mk 2,17], um ihn zu heilen. Er richtet alle Kranken auf und gliedert sie
wieder in die brüderliche Gemeinschaft ein. Das persönliche Bekenntnis ist
somit die bezeichnendste Form der Versöhnung mit Gott und der Kirche (Vgl. dazu
auch 878).
1485 Am Osterabend zeigte sich Jesus, der Herr, seinen Aposteln und sprach zu ihnen: "Empfangt den Heiligen Geist! Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert" (Joh 20 22-23).
1486 Die Vergebung der nach der Taufe begangenen Sünden wird durch ein eigenes Sakrament gewährt; dieses heißt das Sakrament der Umkehr, der Beichte, der Buße oder der Versöhnung.
1487 Wer
sündigt, verletzt die Ehre und Liebe Gottes, seine eigene Würde als Mensch,
der berufen ist, Kind Gottes zu sein, und das geistliche Wohl der Kirche, deren
lebendiger Baustein jeder Christ sein soll.
1488 Im Licht des Glaubens gibt es nichts Schlimmeres als die Sünde; nichts hat so arge Folgen für die Sünder selbst, für die Kirche und für die ganze Welt.
1489 Die
Rückkehr zur Gemeinschaft mit Gott, die durch die Sünde verloren war, geht aus
der Gnade Gottes hervor, der voll Erbarmen um das Heil der Menschen besorgt ist.
Man muss dieses kostbare Geschenk für sich selbst und die anderen erbitten.
1490 Die Rückkehr zu Gott, die Bekehrung und Reue genannt wird, besteht im Schmerz und im Abscheu vor den begangenen Sünden, sowie im festen Vorsatz, zukünftig nicht mehr zu sündigen. Die Bekehrung erstreckt sich also auf die Vergangenheit und auf die Zukunft; sie wird von der Hoffnung auf die göttliche Barmherzigkeit genährt.
1491 Das Sakrament der Buße besteht in der Gesamtheit der drei Akte des Pönitenten und in der Lossprechung durch den Priester. Die Akte des Pönitenten sind: die Reue, das Bekenntnis oder Aufdecken der Sünden vor dem Priester, und der Vorsatz, Genugtuung und Werke der Sühne zu leisten.
1492 Die Reue [auch Zerknirschung genannt] muss von Beweggründen getragen sein, die aus dem Glauben kommen. Wenn die Reue von der Liebe zu Gott eingegeben ist, wird sie "vollkommen" genannt; wenn sie auf anderen Motiven beruht, nennt man sie "unvollkommen".
1493 Wer mit Gott und der Kirche versöhnt werden will, muss dem Priester alle schweren Sünden beichten, die er noch nicht gebeichtet hat und an die er sich nach einer sorgfältigen Gewissenserforschung erinnert. Obwohl es an sich nicht notwendig ist, lässliche Sünden zu beichten, wird dies von der Kirche nachdrücklich empfohlen.
1494 Der Beichtvater erlegt dem Pönitenten auf, bestimmte Taten der "Genugtuung" oder "Buße" zu leisten, um den durch die Sünde angerichteten Schaden wieder gut zu machen und sich wieder die Verhaltensweisen eines Jüngers Christi anzugewöhnen.
1495 Nur jene Priester, die von der kirchlichen Autorität die Absolutionsvollmacht erhalten haben, können im Namen Christi Sünden vergeben.
1496 Die geistlichen Wirkungen des Bußsakramentes sind:
- Die Versöhnung mit Gott, durch die der Sünder die Gnade wiedererlangt;
- die Versöhnung mit der Kirche;
- der Erlass der ewigen Strafe, der man durch Todsünden verfällt;
- der wenigstens teilweise Erlass der zeitlichen Strafen, die aus der Sünde folgen;
- der Friede und die Ruhe des Gewissens und der geistliche Trost;
- das Wachstum der geistlichen Kräfte für den christlichen Kampf;
1497 Die individuelle, vollständige Beichte der schweren Sünden und die darauf folgende Lossprechung ist das einzige ordentliche Mittel zur Versöhnung mit Gott und der Kirche.
1498 Durch die Ablässe können die Gläubigen für sich selbst und auch für die Seelen im Läuterungszustand den Erlass der zeitlichen Strafen erlangen, welche Folge der Sünden sind.