KATECHISMUS DER
KATHOLISCHEN KIRCHE
ARTIKEL 4 DAS VIERTE GEBOT
„Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit du lange lebst in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt" (Ex 20,12).
„Er ... war ihnen gehorsam" (Lk 2,51).
Jesus selbst hat an die Geltung dieses „Gebotes Gottes" erinnert [Vgl. Mk 7,8—13]. Der Apostel lehrt: „Ihr Kinder, gehorcht euren Eltern, wie es vor dem Herrn recht ist. Ehre deinen Vater und deine Mutter: Das ist ein Hauptgebot, und ihm folgt die Verheißung: damit es dir gut geht und du lange lebst auf der Erde" (Eph 6, l_3) [Vgl. Dtn 5,16.].
2197 Mit dem vierten Gebot beginnt die zweite Tafel des Dekalogs. Es weist auf die Ordnung der Liebe hin. Gott hat gewollt, dass wir nach ihm auch unsere Eltern ehren, denen wir das Leben verdanken und die uns den Glauben vermittelt haben. Wir sind verpflichtet, alle zu ehren und zu achten, die Gott zu unserem Wohl mit seiner Autorität ausgestattet hat.
2198 Dieses Gebot ist positiv formuliert; es weist auf Pflichten hin, die zu erfüllen sind. Es leitet über zu den folgenden Geboten, in denen gefordert wird, das Leben, die Ehe, die irdischen Güter anderer und das menschliche Wort zu achten. Es stellt eine der Grundlagen der Soziallehre der Kirche dar.
2199 Das vierte Gebot wendet sich ausdrücklich an die Kinder und betrifft ihre Beziehungen zu Vater und ‘Mutter, denn diese ist die grundlegendste aller Beziehungen. Es schließt auch die Verwandtschaftsbeziehungen mit den übrigen Familienmitgliedern ein. Es verlangt, den älteren Verwandten und den Vorfahren Ehre, Liebe und Dank zu erweisen. Schließlich erstreckt es sich auch auf die Pflichten der Schüler gegenüber dem Lehrer, der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern, der Untergebenen gegenüber ihren Vorgesetzten, der Bürger gegenüber ihrem Vaterland und gegenüber denen, die es verwalten und regieren.
Im weiteren Sinn schließt dieses Gebot auch die Pflichten von Eltern, Vormündern, Lehrern, Vorgesetzten, Behörden und Regierenden mit ein, all jener also, die über andere Menschen oder über eine Gemeinschaft Autorität ausüben.
2200 Mit der Befolgung des vierten Gebotes ist eine Belohnung verbunden:
„Ehre deinen Vater und deine Mutter, damit du lange lebst in dem Land, das der Herr, dein Gott, dir gibt" (Ex 20,12)1. Die Beherzigung dieses Gebotes bringt neben geistlichen auch zeitliche Früchte, nämlich Frieden und Wohlergehen. Die Missachtung dieses Gebotes hingegen zieht schwere Nachteile für menschliche Gemeinschaften und Einzelpersonen nach sich.
I Die Familie im Plane Gottes
Natur der Familie
2201 Die Ehegemeinschaft beruht auf dem Konsens der Gatten, ihrem gegenseitigen Einverständnis. Ehe und Familie sind auf das Wohl der Gatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hinge ordne [Vgl. Dtn 5,16.]. Die Liebe der Gatten und die Zeugung von Kindern lassen zwischen den Familienmitgliedern persönliche Beziehungen und grundlegende Verantwortung entstehen.
2202 Ein Mann und eine Frau, die miteinander verheiratet sind, bilden mit ihren Kindern eine Familie. Diese Gemeinschaft geht jeder Anerkennung durch die öffentliche Autorität voraus; sie ist ihr vorgegeben. Man muss sie als die normale Beziehungsgrundlage betrachten, von der aus die verschiedenen Verwandtschaftsformen zu würdigen sind.
2203 Indem Gott Mann und Frau erschuf, hat er die menschliche Familie gegründet und ihr die Grundverfassung gegeben. Ihre Glieder sind Personen gleicher Würde. Zum Gemeinwohl der Familienmitglieder und der Gesellschaft gibt es in der Familie verschiedene Verantwortungen, Rechte und Pflichten.
Christliche Familie
2204 Die christliche Familie ist eine spezifische Darstellung und Verwirklichung der kirchlichen Gemeinschaft. Sie kann und muss deshalb auch „Hauskirche" genannt werden" (FC 21) [Vgl. LG 11]. Sie ist eine Gemeinschaft des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe; wie im Neuen Testament angedeutet wird [Vgl. Eph 5,21—6,4; Kol 3,18—21; 1 Petr 3,1—7.], kommt ihr in der Kirche eine einzigartige Bedeutung zu.
2205 Die christliche Familie ist eine Gemeinschaft von Personen, ein Zeichen und Abbild der Gemeinschaft des Vaters und des Sohnes im Heiligen Geist. In der Zeugung und Erziehung von Kindern spiegelt sich das Schöpfungswerk des Vaters wider. Die Familie ist berufen, am Gebet und am Opfer Christi teilzunehmen. Das tägliche Gebet und die Lesung des Wortes Gottes stärken in ihr die Liebe. Die christliche Familie wirkt evangelisierend und missionarisch.
2206 Die Familienbeziehungen bewirken eine besondere gegenseitige Nähe der Gefühle, Neigungen und Interessen, vor allem, wenn ihre Mitglieder einander achten. Die Familie ist eine Gemeinschaft mit besonderen Vorzügen: sie ist berufen, „herzliche Seelengemeinschaft, gemeinsame Beratung der Gatten und sorgfältige Zusammenarbeit der Eltern bei der Erziehung der Kinder" zu verwirklichen (GS 52,1).
II Familie und Gesellschaft
2207 Die Familie ist die Urzelle des gesellschaftlichen Lebens. Sie ist die natürliche Gemeinschaft, in der Mann und Frau zur Hingabe der Liebe und zur Weitergabe des Lebens berufen sind. Die Autorität, die Beständigkeit und das Gemeinschaftsleben innerhalb der Familie bilden die Grundlage von Freiheit, Sicherheit und Brüderlichkeit innerhalb der Gesellschaft. Die Familie ist die Gemeinschaft, in der man von Kind auf lernen kann, die sittlichen Werte zu achten, Gott zu ehren und die Freiheit richtig zu gebrauchen. Das Familienleben ist eine Einübung in das gesellschaftliche Leben.
2208 Die Familie soll so leben, dass ihre Mitglieder lernen, sich um Junge und Alte, um Kranke, Behinderte und Arme zu kümmern und sich ihrer anzunehmen. Es gibt zahlreiche Familien, die zeitweilig nicht imstande sind, diese Hilfe zu leisten. Dann ist es Sache anderer Personen oder Familien, subsidiär auch Sache der Gesellschaft, für die Bedürfnisse dieser Menschen zu sorgen. „Ein reiner und makelloser Dienst vor Gott, dem Vater, besteht darin: für Waisen und Witwen zu sorgen, wenn sie in Not sind, und sich vor jeder Befleckung durch die Welt zu bewahren" (Jak 1,27).
2209 Die Familie ist durch geeignete soziale Maßnahmen zu unterstützen und zu schützen. Wenn die Familien nicht imstande sind, ihre Aufgaben zu erfüllen, haben andere Körperschaften der Gesellschaft die Pflicht, der Institution der Familie beizustehen und sie zu unterstützen. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sollen die größeren Gemeinschaften davon Abstand nehmen, sich die Rechte der Familie anzumaßen oder in ihr Leben einzugreifen.
2210 Weil die Familie für das Leben und das Wohlergehen der Gesellschaft so bedeutend ist [Vgl. GS47,1], hat diese eine besondere Verpflichtung, Ehe und Familie zu unterstützen und zu stärken. Die Staatsgewalt hat es als ihre besondere Pflicht anzusehen, „die wahre Eigenart von Ehe und Familie anzuerkennen, zu hüten und zu fördern, die öffentliche Sittlichkeit zu schützen und den häuslichen Wohlstand zu begünstigen" (GS 52,2).
2211 Die politische Gemeinschaft hat die Pflicht, die Familie in Ehren zu halten, ihr
beizustehen und ihr vor allem zu gewährleisten:
— die Freiheit, eine Familie zu gründen, Kinder zu haben und sie gemäß den eigenen moralischen und religiösen Überzeugungen zu erziehen;
— den Schutz des Fortbestehens des Ehebandes und der Institution der Familie;
— die Freiheit, seinen Glauben zu bekennen, weiterzugeben und die Kinder mit Hilfe der dazu notwendigen Mittel und Institutionen in diesem Glauben zu erziehen;
— das Recht auf Privateigentum, die Freiheit, selbständig oder unselbständig zu arbeiten, eine Wohnung zu erhalten und das Recht, auszuwandern;
— den Institutionen des betreffenden Landes entsprechend das Recht auf medizinische Betreuung, auf Beistand im Alter und auf Kindergeld;
— den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit, insbesondere gegenüber Gefahren wie Drogen, Pornographie und Alkoholismus;
— die Freiheit, Familienverbände zu bilden und so bei den staatlichen Institutionen vertreten zu sein [Vgl. FC46.]
2212 Das vierte Gebot erhellt auch die anderen Beziehungen innerhalb der Gesellschaft. In unseren Geschwistern sehen wir Kinder unserer Eltern; in unseren Vettern und Basen Nachkommen unserer Ahnen; in unseren Mitbürgern Söhne und Töchter unseres Heimatlandes; in allen Getauften Kinder unserer Mutter, der Kirche; in jedem Menschen einen Sohn oder eine Tochter dessen, der „unser Vater" genannt werden will. Dadurch erhalten unsere Beziehungen zu unseren Mitmenschen einen persönlichen Charakter. Der Nächste ist kein bloßes „Individuum" innerhalb der Masse, sondern „jemand", der aufgrund seiner bekannten Herkunft besondere Aufmerksamkeit und Achtung verdient.
2213 Die menschlichen Gemeinschaften setzen sich aus Personen zusammen. Sie gut zu regieren besteht nicht bloß darin, dass Rechte gewährleistet, Pflichten erfüllt und Verträge eingehalten werden. Gerechte Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwischen Regierenden und Bürgern setzen das natürliche Wohlwollen voraus, das der Würde menschlicher Personen entspricht, die auf Gerechtigkeit und Brüderlichkeit bedacht sind.
III Pflichten der Familienmitglieder
Pflichten der Kinder
2214 Die Vaterschaft Gottes ist die Quelle der menschlichen Elternschaft [Vgl. Eph 3,14]; auf ihr gründet die Ehre der Eltern. Die Achtung der minderjährigen oder erwachsenen Kinder vor Vater und Mutter [Vgl. Spr 1,8;Tob 4,3—4] erwächst aus der natürlichen Zuneigung, die sie miteinander vereint. Sie wird vom Gebot Gottes gefordert [Vgl. Ex 20,12.].
2215 Die Achtung der Kinder vor den Eltern [Kindesliebe, pietas filialis] entspringt der Dankbarkeit gegenüber denen, die ihnen das Leben geschenkt und durch ihre Liebe und Arbeit ihnen ermöglicht haben, an Größe, Weisheit und Gnade zu wachsen. „Ehre deinen Vater von ganzem Herzen, vergiss niemals die Schmerzen deiner Mutter! Denk daran, dass sie dir das Leben gaben. Wie kannst du ihnen vergelten, was sie für dich taten?" (Sir 7, 27—28).
2216 Die Kindesliebe zeigt sich in Folgsamkeit und wahrem Gehorsam. „Achte, mein Sohn, auf das Gebot deines Vaters, missachte nicht die Lehre deiner Mutter! ... Wenn du gehst, geleitet sie dich, wenn du ruhst, behütet sie dich, beim Erwachen redet sie mit dir" (Spr6,20—22). „Ein weiser Sohn ist die Frucht der Erziehung des Vaters, der zuchtlose aber hört nicht auf die Mahnung" (Spr 13,1).
2217 Solange das Kind bei den Eltern wohnt, muss es jeder Aufforderung der Eltern gehorchen, die seinem eigenen Wohl oder dem der Familie dient. „Ihr Kinder, gehorcht euren Eltern in allem; denn so ist es gut und recht im Herrn" (Kol 3,20) [Vgl. Eph 6,1. ]. Die Kinder haben auch den vernünftigen Vorschriften ihrer Erzieher und all derer zu gehorchen, denen sie von den Eltern anvertraut wurden. Falls jedoch das Kind im Gewissen überzeugt ist, dass es unsittlich wäre, einem bestimmten Befehl zu gehorchen, soll es ihm nicht Folge leisten.
Auch wenn sie größer werden, sollen die Kinder ihre Eltern weiterhin achten. Sie sollen ihren Wünschen zuvorkommen, ihren Rat suchen und ihre gerechtfertigten Ermahnungen annehmen. Die Pflicht, den Eltern zu gehorchen, hört mit der Volljährigkeit der Kinder auf, doch schulden sie ihnen für immer Achtung. Diese wurzelt in der Gottesfurcht, einer der Gaben des Heiligen Geistes.
2218 Das vierte Gebot ruft den erwachsenen Kindern die Pflichten gegenüber den Eltern in Erinnerung. Im Alter, in Krankheit, Einsamkeit oder Not sollen sie ihnen, so gut sie können, materiell und moralisch beistehen. Jesus erinnert an diese Dankespflicht [Vgl. Mk 7,1O—12.].
„Der Herr hat den Kindern befohlen, ihren Vater zu ehren, und die Söhne verpflichtet, das Recht ihrer Mutter zu achten. Wer den Vater ehrt, erlangt Verzeihung der Sünden, und wer seine Mutter achtet, gleicht einem Menschen, der Schätze sammelt. Wer den Vater ehrt, wird Freude haben an den eigenen Kindern, und wenn er betet, wird er Erhörung finden. Wer den Vater achtet, wird lange leben, und wer seiner Mutter Ehre erweist, erweist sie dem Herrn" (Sir 3,2—6).
„Mein Sohn, wenn dein Vater alt ist, nimm dich seiner an, und betrübe ihn nicht, solange er lebt. Wenn sein Verstand abnimmt, sieh es ihm nach, und beschäme ihn nicht in deiner Vollkraft! ... Wie ein Gotteslästerer handelt, wer seinen Vater im Stich lässt, und von Gott ist verflucht, wer seine Mutter kränkt" (Sir 3,12—13.16).
2219 Die Kindesliebe begünstigt die Harmonie des ganzen Familienlebens; sie beeinflusst auch die Beziehungen zwischen den Geschwistern. Die Achtung vor den Eltern durchstrahlt die Atmosphäre innerhalb der Familie. „Eine Krone der Alten sind Kindeskinder" (Spr 17,6). „Seid demütig, friedfertig und geduldig, ertragt einander in Liebe" (Eph 4,2).
2220 Die Christen sind jenen besondere Dankbarkeit schuldig, denen sie die Gabe des Glaubens, die Gnade der Taufe und das Leben in der Kirche verdanken. Es kann sich dabei um die Eltern, um andere Familienmitglieder, um die Großeltern, um Seelsorger, Katecheten, Lehrer oder Freunde handeln. „Ich denke an deinen aufrichtigen Glauben, der schon in deiner Großmutter Lois und in deiner Mutter Eunike lebendig war und der nun, wie ich weiß, auch in dir lebt" (2 Tim 1,5).
Pflichten der Eltern
2221 Die Fruchtbarkeit der ehelichen Liebe beschränkt sich nicht darauf, Kinder zu zeugen; sie muss sich auch auf ihre sittliche Erziehung und ihre geistliche Bildung erstrecken. Die Erziehung durch die Eltern „ist so entscheidend, dass sie dort, wo sie fehlt, kaum zu ersetzen ist" (GE 3). Das Grundrecht und die Grundpflicht der Eltern, ihre Kinder zu erziehen, sind unveräußerlich [Vgl. FC 36.].
„Wer seinen Sohn liebt, hält den Stock für ihn bereit, damit er später Freude erleben kann. Wer seinen Sohn in Zucht hält, wird Freude an ihm haben" (Sir 30,1—2). „Ihr Väter, reizt eure Kinder nicht zum Zorn, sondern erzieht sie in der Zucht und Weisung des Herrn!" (Eph 6,4).
2222 Die Eltern sollen ihre Kinder als Kinder Gottes ansehen und sie als menschliche Personen achten. Sie erziehen ihre Kinder dazu, das Gesetz Gottes zu erfüllen, indem sie selbst gegenüber dem Willen des Vaters im Himmel gehorsam sind.
2223 Die Eltern sind die Erstverantwortlichen für die Erziehung ihrer Kinder. In erster Linie erfüllen sie diese Verantwortung, indem sie ein Zuhause schaffen, wo Zärtlichkeit, Vergebung, gegenseitige Achtung, Treue und selbstlose Dienstbereitschaft herrschen. Die Erziehung zu den Tugenden beginnt zu Hause. Hier müssen die Kinder Opferbereitschaft, gesundes Urteil und Selbstbeherrschung lernen, die Voraussetzung zu wahrer Freiheit sind. Die Eltern sollen die Kinder lehren, „die materiellen und triebhaften [Dimensionen] den inneren und geistigen" unterzuordnen (CA 36). Die Eltern haben die große Verantwortung, ihren Kindern ein gutes Beispiel zu geben. Wenn sie ihre Fehler vor ihnen eingestehen können, werden sie eher imstande sein, sie zu leiten und zurechtzuweisen.
2224 Das Zuhause ist die natürliche Umgebung, in der die Kinder zur Solidarität und zur gemeinsamen Verantwortung angeleitet werden sollen. Die Eltern sollen die Kinder dazu erziehen, sich vor falschen Zugeständnissen und dem Verlust der Würde zu bewahren, die jede menschliche Gesellschaft in Gefahr bringen.
2225 Durch die Gnade des Ehesakramentes haben die Eltern die Pflicht und das Vorrecht erhalten, ihre Kinder zu evangelisieren. Sie sollen als „die ersten Glaubensboten" (LG 11) ihre Kinder möglichst früh in die Mysterien des Glaubens einführen und sie schon von früher Kindheit an in das kirchliche Leben mit einbeziehen. Die Lebensweise in der Familie kann jene Gefühlshaltungen prägen, die während des ganzen späteren Lebens Voraussetzung und Stütze eines lebendigen Glaubens bleiben werden.
2226 Die Erziehung zum Glauben durch die Eltern muss schon in frühester Kindheit einsetzen. Sie beginnt damit, dass die Familienmitglieder einander helfen, durch das Zeugnis eines dem Evangelium entsprechenden Lebens im Glauben zu wachsen. Die Familienkatechese geht allen anderen Formen der Glaubensunterweisung voran, begleitet und bereichert sie. Die Eltern haben die Sendung, ihre Kinder beten zu lehren und sie ihre Berufung als Kinder Gottes entdecken zu lassen [Vgl. LG 11. ]. Die Pfarrei ist für die christlichen Familien Eucharistiegemeinschaft und Herz des liturgischen Lebens. Sie ist ein besonders geeigneter Ort für die Katechese der Kinder und der Eltern.
2227 Die Kinder tragen ihrerseits dazu bei, dass ihre Eltern an Heiligkeit zunehmen [Vgl. GS 48,4.]. Wenn es zu Beleidigung, Streit, Ungerechtigkeit und Mangel an Aufmerksamkeit kommt, sollen alle einander großmütig und unermüdlich verzeihen, wie es die gegenseitige Liebe nahe legt und die Liebe Christi verlangt [Vgl. Mt 18,21—22; Lk 17,4].
2228 Die Achtung und die Liebe der Eltern gegenüber ihren Kindern zeigt sich während der ersten Jahre in der Sorge und der Zuwendung, mit der sie ihre Kinder erziehen und deren leibliche und geistige Bedürfnisse stillen. Wenn die Kinder heranwachsen, werden die Eltern aufgrund der gleichen Achtung und Hingabe ihre Kinder dazu anleiten, Vernunft und Freiheit recht zu gebrauchen.
2229 Als Erstverantwortliche für die Erziehung ihrer Kinder haben die Eltern das Recht, für sie eine Schule zu wählen, die ihren Überzeugungen entspricht. Das ist ein Grundrecht. Die Eltern haben die Pflicht, soweit wie möglich solche Schulen zu wählen, die sie in ihrer Aufgabe als christliche Erzieher am besten unterstützen [Vgl. GE 6]. Die Behörden haben die Pflicht, dieses Elternrecht zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass es auch wirklich ausgeübt werden kann.
2230 Wenn die Kinder erwachsen werden, haben sie die Pflicht und das Recht, ihren Beruf und Lebensstand zu wählen. Sie sollen diese neuen Verantwortungen in vertrauensvoller Beziehung zu ihren Eltern wahrnehmen und deren Ansichten und Ratschläge gerne erfragen und entgegennehmen. Die Eltern mögen darauf bedacht sein, weder in der Berufswahl noch in der Partnerwahl auf ihre Kinder Zwang auszuüben. Diese Pflicht, sich zurückzuhalten, verbietet ihnen jedoch nicht, den Kindern durch kluge Ratschläge beizustehen, besonders dann, wenn diese vorhaben, eine Familie zu gründen.
2231 Manche Menschen heiraten nicht, um für ihre Eltern oder Geschwister zu sorgen, sich intensiver einem Beruf zu widmen oder aus anderen achtenswerten Beweggründen. Sie können zum Wohl der Menschheitsfamilie
IV Familie und Reich Gottes
2232 Die Familienbande sind zwar wichtig, aber nicht absolut. So wie das Kind zur menschlichen und geistigen Selbständigkeit heranreift, bestätigt sich auch seine besondere Berufung, die von Gott kommt, immer klarer und stärker. Die Eltern sollen diese Berufung achten und ihre Kinder ermutigen, ihr Folge zu leisten. Man muss überzeugt sein, dass es die erste Berufung des Christen ist, Christus nachzufolgen [Vgl. Mt 16,25.]: „Wer Vater oder Mutter mehr liebt als mich, ist meiner nicht würdig, und wer Sohn oder Tochter mehr liebt als mich, ist meiner nicht würdig" (Mt 10,37).
2233 Jünger Jesu werden heißt die Einladung annehmen, zur Familie Gottes zu gehören und so zu leben wie er: „Wer den Willen meines himmlischen Vaters erfüllt, der ist für mich Bruder und Schwester und Mutter" (Mt 12,49). Die Eltern sollen es freudig und dankbar annehmen und achten, wenn der Herr eines ihrer Kinder beruft, ihm in der Jungfräulichkeit um des Himmel-reiches willen, im gottgeweihten Leben oder im priesterlichen Dienst nachzufolgen.